Unbefristeter Arbeitsvertrag oder Zeitvertrag bei Überlassung

Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bekommt man einen Arbeitsvertrag und arbeitet projektbezogen oder - wenn man möchte - auch unbefristet. So bekommst man genau die Sicherheit, die man braucht.

 

Mehr Flexibilität
Sie haben Überstunden satt und möchten mehr Freizeit? Als Zeitarbeitnehmer bestimmt man selbst, wo es langgeht. Als Arbeitskräfteüberlasser schließen wir einen Überlassungsvertrag mit der Klinik, in der Sie arbeiten möchten. Und Sie entscheiden dabei, wie, wann und wie viel Sie arbeiten möchten. Selbstbestimmt und flexibel. So lassen sich Berufs- und Privatleben besser unter einen Hut bringen.

 

Höheres Gehalt
Wer sich täglich für das Wohl seiner Patienten einsetzt und dabei an seine Grenzen geht, verdient die höchste Wertschätzung. Und eine entsprechende Entlohnung. Wir bieten ein attraktives und regelmäßiges Gehalt – über dem TVöD.

Wertvolle Erfahrung
Zeitarbeit bietet die Chance, in verschiedenen Einrichtungen zu arbeiten und so Erfahrungen zu sammeln. Das macht sich nicht nur im Lebenslauf gut, sondern bringt einen auch persönlich weiter. Auch als Berufseinsteiger oder nach einer längeren (Baby-)Pause kann man sich erst einmal orientieren und ausprobieren.

Professionelle Beratung
Als Zeitarbeitnehmer steht man nicht alleine da. Mit uns haben Sie einen Partner an der Seite, der langjährige Erfahrung hat. Und das Beste: Die Registrierung in unserem Netzwerk ist kostenlos! Wir planen alle Einsätze bis ins Detail und helfen bei allen Fragen weiter. Eine E-Mail oder ein Anruf genügt.


Ärzteservice24 – Ärztevermittlung aus Tirol

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.